In folgenden Fachgebieten sind EUCONNEX-Netzwerkpartner spezialisiert:


Zu den einzelnen Rechtsgebieten:

Architekten- und Ingenieurrecht Obwohl Europa immer stärker zusammenwächst, sind die Vorschriften zur Berufsausübung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich. Wir beraten Sie daher, wenn Sie als Architektur- oder Ingenieurbüro in einem Land der EU mit einer Niederlassung oder durch grenzüberschreitendes Arbeiten tätig werden wollen. Weiter unterstützen wir Sie, wenn Sie als Architektur- oder Ingenieurbüro von Bauherren und/oder Auftraggeberseite oder von einem ausführenden Unternehmen wegen behaupteter Planungs- oder Überwachungsmängel in Anspruch genommen werden.   Baurecht Eine allgemeingültige und europaweit einheitliche Definition des Begriffes Baurecht existiert nicht. Üblicherweise wird das öffentliche Baurecht einerseits, und das private Baurecht andererseits unterschieden. In beiden Disziplinen bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung. Wir beraten im Bereich des öffentlichen Baurechts Investoren und Projektentwickler beim Erwerb von Immobilien und bei der Entwicklung von Projekten. Dabei reicht die Betreuung und Beratung von der frühen Entwicklungsphase (Due Diligence, Flächenwidmung, Bebauungsplanung, Liegenschaftssicherung) über die Erwirkung der erforderlichen Genehmigungen bis zur Abwehr von Einsprüchen. Im Bereich des privaten Baurechts verfassen wir alle erforderlichen Verträge und begleiten Projekte in der Bauplanung und Bauabwicklung (Hoch- und Tiefbau, Anlagen- und Infrastrukturbau sowie Projekte im Energiebereich). Wir haben einen profunden Erfahrungsschatz in der Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen und in sämtlichen baubezogenen Fragestellungen. Wir sind auch Ansprechpartner von Versicherungen, deren Versicherungsnehmer im europäischen Ausland eine baurechtliche Fragestellung zu klären haben. Immobilienrecht Bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Liegenschaften sind Sie bei den EUCONNEX-Partnern an der ersten Adresse. Durch jahrelange Erfahrung in diesem Bereich ist sichergestellt, dass Ihre Liegenschaftstransaktion enstprechend den in den einzelnen Mitgliedsländern anzuwendenden Vorschriften sachkundig abgewickelt wird. Die Beratungsleistungen erstrecken sich von der Unterstützung bei der Abwicklung von Haus- und Wohnungskäufen, über den strategischen Erwerb von Immobilienportfolios bis zur Umsetzung von Immobilienprojekten im Bereich von Gewerbeimmobilien und der Errichung von Einkaufszentren und ähnlichem. Gesellschaftsrecht mit Bezug zum Baurecht Wenn Sie bei der Abwicklung eines Bauvorhabens eine Arbeits- oder Bietergemeinschaft eingehen und daher eine lokale Gesellschaft gründen müssen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der entsprechenden Vertragswerke. Gleiches gilt für die Gestaltung von Konsortialverträgen. Wir sind aber auch Ihr Ansprechpartner, sollte es aus diesen gesellschaftsrechtlichen Übereinkünften zu Streitigkeiten kommen. Bei uns sind Sie in besten Händen! Gewährleistungs-, Haftungs- und Schadenersatzrecht Bei der Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungs-, Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen sind Sie bei uns an der ersten europäischen Adresse. Dieser Rechtsbereich ist eine Kernkompetenz sämtlicher EUCONNEX-Partner. Ganz egal ob Sie Planer, ausführendes Bauunternehmen, eine Versicherungsgesellschaft oder Bauherr sind: Wir verstehen Ihre Sorgen und die Ihrer Kunden. Häufig müssen bei Gewährleistungs-, Haftungs- und Schadenersatzfällen auch versicherungsrechtliche Aspekte (wie zB bei Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen) berücksichtigt werden. Wenn gewünscht, wickeln wir die Fälle in enger Kooperation mit der jeweiligen Versicherung ab. Schadensregulierung mit/für Versicherungen Wir wickeln die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen gerne auch direkt mit Ihrer Versicherung ab. Des Weiteren nehmen wir die Interessen von Versicherungsgesellschaften und deren Versicherungsnehmern im Ausland wahr und führen auch Regressprozesse. Vergabe- und Beschaffungsrecht Vergaberecht, das auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Submissions- oder Verdingungswesen bezeichnet wird, umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die öffentliche Auftraggeber oder sogenannte Sektorenauftraggeber bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zu beachten haben. Es beinhaltet auch Rechts- und Verfahrensregeln in den jeweiligen Ländern, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen können. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Bieter bei der rechtskonformen Durchführung eines Vergabeverfahrens oder bei der Bewerbung um einen Auftrag und bei Einsprüchen gegen fehlerhafte Auftraggeberentscheidungen. Vertragsrecht Die Errichtung oder Prüfung von Verträgen ist ein wesentlicher Teil der anwaltlichen Tätigkeit im Baurecht. Daneben gilt es länderspezifische Besonderheiten zu beachten, die Unternehmern, die im betreffenden Land noch nicht tätig waren, noch nicht geläufig sind. In manchen Ländern lösen bestimmte Vertragstypen (hohe) Gebühren aus, die vermeidbar sind. In anderen Ländern bedarf es zur Gültigkeit von Verträgen behördlicher Zustimmungen. Wir können Sie vor bösen Überraschungen schützen! Prozessrecht Wir beraten und vertreten Sie bei der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Rechtsdurchsetzung, in Schlichtungsverfahren, Gutachterverfahren und bei allen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung. In vielen Ländern der Europäischen Union besteht für Verfahren mit bestimmten Streitgegenständen oder ab einem gewissen Streitwert Anwaltspflicht und Sie müssen sich durch einen Anwalt vor Gericht vertreten lassen. Achten Sie auf die Ihnen gesetzten Fristen zur Äußerung zur Sache und vermeiden Sie voreilige Einlassungen zur Sache, da dadurch eine mögliche Unzuständigkeit „geheilt“ wird. Wir empfehlen daher jedenfalls eine frühzeitige Beiziehung eines lokalen EUCONNEX-Rechtsanwalts. Unterstützung bieten wir auch bei der zwangsweisen Vollstreckung bereits rechtskräftiger Urteile im In- und Ausland, sowie bei der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Interessen im Falle der Insolvenz Ihres Geschäftspartners. Externe Gutachter/Beratergruppen Alle Partner des EUCONNEX-Netzwerkes sind ausgewiesene Spezialisten in ihren Fachgebieten. Aber sie können nicht alles wissen. In heiklen Fragen des Baurechtes geht es sehr oft nicht nur um isolierte Rechtsprobleme, sondern auch technische Fragen spielen eine wesentliche Rolle. Um daher eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten, ist die Beziehung von externen Experten häufig unumgänglich. Erst dann kann eine auch fachlich solide Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten gegeben werden. Die EUCONNEX-Partner können kurzfristigen Kontakt zu solchen Experten herstellen und mit diesen interdisziplinäre Beratergruppen bilden. Die Bandbreite unserer Kontakte erstreckt sich von Universitätsinstituten über Ingenieurbüros bis zu zertifizierten Sachverständigen in verschiedensten Fachrichtungen.